- Die neuen Möglichkeiten im Steuerrecht ermöglichen Unternehmen eine signifikante Senkung ihrer Lohnnebenkosten
- Universalgutscheine von Retailo sind das ideale Instrument zur Umsetzung der neuen Regelungen im Bereich Sachzuwendungen
- Erhöhung des Nettolohns des Mitarbeiters aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Sachzuwendung
- Mitarbeiter können Ihren Universalgutschein gegen einen oder mehrere Gutscheine von nahezu 50 Top-Partnern eintauschen
KONTAKT
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Situation „ALT“
- Warengutscheine an Mitarbeiter wurden von den Finanzbehörden nicht als Sachzuwendung anerkannt und waren somit steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Situation „NEU“
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Ab sofort können Warengutscheine, unter Beachtung der
monatlichen Freigrenze von 44,- €, an Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei ausgegeben werden.
Praktische Umsetzung mit dem
Retailo Universalgutschein
Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit dem RETAILO Universalgutschein einfach und effizient die aktuellen Änderungen im Steuerrecht im Bereich Sachzuwendungen in die betriebliche Praxis umsetzen.
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Die aktuellen Urteile des BFH
Der Bundesfinanzhof widerspricht der bisherigen Auslegung
der Finanzbehörden mit 3 Urteilen vom 11.11.2010
(VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10,
vgl. Pressemitteilung Nr. 11 v. 9.2.2011).
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Veröffentlichung im Bundessteuerblatt
Die ergangenen Urteile sind nunmehr im
Bundessteuerblatt 2011 Teil II ab Seite 383
veröffentlicht.
Die Urteile des BFH
- BFH Urteil vom 11.11.2010 - VI R 21/09
- BFH Urteil vom 11.11.2010 - VI R 27/09
- BFH Urteil vom 11.11.2010 - VI R 41/10

